Strafgesetzbuch

I. Allgemeiner Teil

Keine Strafe ohne Gesetz

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Zeitliche Geltung

(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.

(2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.

(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.

(4) Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.

Zeit der Tat

Eine Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter oder der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.

Verbrechen und Vergehen

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafen bedroht sind.

(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Geldstrafe bedroht sind.

Grundlagen der Strafbarkeit

(1) Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln. Wer fahrlässig handelt, kann milder bestraft werden.

(2) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

Versuch

(1) Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

(2) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.

(3) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.

Täterschaft und Teilnahme

  • Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

  • Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft.

  • Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

(3) Notwehr kann auch geltend gemacht werden, wenn Personen festgehalten werden, die verdächtigt oder beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Die Person darf nur bis zum Eintreffen der Exekutivbeamten festgehalten werden.

Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn das durch die Tat geschädigte Rechtsgut dem bedrohten überwiegt.

Rechtsfolgen der Tat

(1) Rechtsfolgen einer Tat können sein:

  • Hauptstrafen:

    • Geldstrafe

    • Freiheitsstrafe

  • Nebenstrafen:

    • Fahrverbot

    • Führungsaufsicht

    • Entziehung von Lizenzen

    • Berufsverbot

    • Unterbringung

    • Suspendierung

    • Entziehung der Staatsbürgerschaft

(2) Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe ist 90 Hafteinheiten, vor Gericht darf eine höhere Anzahl erwirkt werden. Die Höchstzahl der Geldstrafe sind 100.000$, mit Richter dürfen höhere Geldstrafen verhängt werden.

(3) Bei einem Straftatbestand, der mehr als 90 Hafteinheiten vorschreibt, werden die verbleibenden Hafteinheiten in eine Geldstrafe umgewandelt. Hierbei wird ebenfalls eine Hafteinheit mit 1.000 Dollar aufgerechnet. Dies tritt nur in Kraft, wenn der Fall nicht vor Gericht gehandelt wird.

(4) Eine Geldstrafe kann auch verhängt werden, soweit sie nicht im Gesetz festgehalten ist, jedoch für Tat und Schuldangemessen erachtet wird. Eine Hafteinheit wird dabei mit 1.000$ aufgerechnet.

Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen

(1) Bei ähnlichen Strafgesetzen (z.B. Körperverletzung und schwere Körperverletzung beim selben Opfer) wird nur eine Straftat erkannt. Es wird die Straftat mit dem höheren Strafmaß gewählt.

(2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so werden die Strafen addiert.

Einziehung

(1) Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Einziehung an.

(2) Hat der Täter oder Teilnehmer Nutzungen aus dem Erlangten gezogen, so ordnet das Gericht auch deren Einziehung an.

(3) Das Gericht kann auch die Einziehung der Gegenstände anordnen, die der Täter oder Teilnehmer erworben hat

  • durch Veräußerung des Erlangten oder als Ersatz für dessen Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung oder

  • auf Grund eines erlangten Rechts.

Strafantrag und Strafanzeige

(1) Der Verletzte ist dazu berechtigt Strafantrag zu stellen.

(2) Eine Strafanzeige kann von jedem Bürger bei einer Behörde gestellt werden, die zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten berufen ist.

(3) Ein Strafantrag, der zurückgenommen wurde, kann nicht erneut gestellt werden.

Öffentlicher Raum

(1) Unterschieden wird zwischen öffentlichem Raum, halböffentlichen Raum und privatem Raum.

(2) Öffentlicher Raum ist ein räumlicher Zusammenhang, welcher aus einer öffentlichen Verkehrs- oder Grünfläche und den angrenzenden privaten oder öffentlichen Gebäuden gebildet wird.

(3) Halböffentlicher Raum ist ein von mehreren privaten Parteien genutzter Raum. Im halböffentlichen Raum gelten die gesetzlichen Bestimmungen für den öffentlichen Raum. Eine Ausnahme davon bilden Gesetze, die den öffentlichen Zugang regeln. Für den Zugang zum halböffentlichen Raum finden die Gesetze für den privaten Raum Anwendung.

(4) Privater Raum ist ein räumlicher Zusammenhang, welcher privat genutzt und besessen wird.


II. Besonderer Teil

Hausfriedensbruch

Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Geldstrafe von 3.000 bis 10.000 Dollar bestraft.

Beleidigung

Wer eine andere Person beschimpft, verspottet oder Äußerungen tätigt, die seine Ehre verletzen, wird mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 3.000 Dollar bestraft.

Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen Anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn diese Tatsache nicht erweislich wahr ist, mit Geldstrafe von 1.000 bis 2.500 Dollar bestraft.

Körperverletzung

Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von 10 bis 25 Hafteinheiten und mit einer Geldstrafe von 5.000 bis zu 10.000 Dollar bestraft.

Gefährliche Körperverletzung

Wer die Körperverletzung

  1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

  2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

  3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

  4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

  5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht,

wird mit Freiheitsstrafe von 15 bis 30 Hafteinheiten sowie einem Bußgeld von 12.000$ bis 25.000$ bestraft.

Freiheitsberaubung

Wer einen Menschen rechtswidrig einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe von 10 bis 25 Hafteinheiten und/oder mit Geldstrafe von 5.000 bis 10.000 Dollar bestraft.

Geiselnahme

Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Nötigung ausnutzt, ist mit einer Freiheitsstrafe von 20 bis 25 Hafteinheiten, sowie einer Geldstrafe von 10.000 bis 25.000 Dollar zu bestrafen.

Erpressung

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Hafteinheiten und mit Geldstrafe zwischen 1.000 und 10.000 Dollar bestraft. Hierbei obliegt es nur dem Department of Justice die Höchststrafe zu stellen.

Diebstahl

Wer sich am Besitz eines anderen bereichert, ohne diesen zu bedrohen, begeht Diebstahl. Dieser wird mit einer Freiheitsstrafe von 0 bis 10 Hafteinheiten sowie einem Bußgeld von 2.000 bis 5.000 Dollar bestraft.

Raub

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit einer Freiheitsstrafe von 10 bis 25 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe von 2.000 bis 6.500 Dollar bestraft.

Schwerer Raub

(1) Auf Freiheitsstrafe von 15 bis 30 Hafteinheiten ist zu erkennen, wenn

  • der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

    • eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

    • sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

    • eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder

  • der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

Betrug

Wer in der Absicht, sich selbst oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Geldstrafe von 1.500 bis 25.000 Dollar sowie einer Haftstrafe von 5 bis 10 Hafteinheiten bestraft.

Urkundenfälschung

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Geldstrafe von 15.000 bis 150.000 Dollar sowie einer Haftstrafe von 10 bis 40 Hafteinheiten bestraft.

Unterlassene Hilfeleistung

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit einer Geldstrafe von 2.000 bis 10.000 Dollar bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Mord

(1) Als Mord wird betrachtet, wenn jemand eine Person vorsätzlich, aus heimtückischen oder niedrigen Beweggründen oder um eine andere Straftat zu ermöglichen, tötet.

(2) Mord wird mit einer mindest Freiheitsstrafe von 60 Hafteinheiten, sowie mit einer Geldstrafe von mindestens 18.500 Dollar oder der Todesstrafe bestraft.

Totschlag

Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe von 20 bis 40 Hafteinheiten sowie einer Geldbuße von 15.000 bis 25.000$ bestraft.

Meineid

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Hafteinheiten bestraft. Die Geldstrafe kann der jeweilige Richter im Falle selbst bestimmen.

Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit einer Freiheitsstrafe von 15 HE und einer Geldstrafe von 20.000 $ bestraft.

Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe vom 5 bis 15 Hafteinheiten und Geldstrafe von 2.000 bis 5.000 Dollar. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat.

Widerstand gegen die Staatsgewalt

Wer einem Amtsträger, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe von 0 bis zu 15 Hafteinheiten und mit Geldstrafe von 2.000 bis 5.000 Dollar bestraft.

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Wer einen Amtsträger im Sinne des UZwGs, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Hafteinheiten und Geldstrafe von 2.000 bis 5.000 Dollar bestraft.

Gefangenenbefreiung

(1) Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, wird mit einer Freiheitsstrafe von 10 bis zu 30 Hafteinheiten und mit einer Geldstrafe von 5.000 bis 20.000 Dollar bestraft.

(2) Einem Gefangenen steht gleich, wer sonst auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt wird.

Besitz illegaler Gegenstände

(1) Wer verbotene Gegenstände mit sich führt, welche nach § 20 Abs. 2 StGB als verboten zum Umgang eingestuft sind, wird

  • im minderschweren Fall, d.h. bei einer Menge von unter 10 Einheiten, mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 2.000 Dollar bestraft.

  • im normalen Fall, d.h. bei einer Menge von 10 bis 75 Einheiten, mit Freiheitsstrafe von 5 bis 25 Hafteinheiten, sowie mit einer Geldstrafe von 5.000 bis 8.500 Dollar bestraft.

  • im schweren Fall, d.h. bei einer Menge von über 75 Einheiten, mit Freiheitsstrafe von 15 bis 40 Hafteinheiten und Geldstrafe von 12.000 bis 18.000 Dollar bestraft.

(2) Illegale Gegenstände im Sinne dieses Gesetzes sind:

  • Waffenteile

  • Dietrich

  • Falschgeld

  • Ethanol

Vermummung in der Öffentlichkeit

Wer sich in der Öffentlichkeit absichtlich unkenntlich macht, wird mit einer Geldstrafe von 5.000 bis 25.000 Dollar bestraft und einer Haftstrafe von 0–15 HE bestraft.

Sachbeschädigung

Wer Wertgegenstände mutwillig beschädigt oder zerstört, wird mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 3.000 Dollar bestraft und muss die Sachschäden bezahlen. Bei Fahrlässigkeit ist nur der entstandene Schaden zu begleichen.

Sexuelle Belästigung

(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise belästigt, ist mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Hafteinheiten und Geldstrafe von 1.000 bis 5.000 Dollar zu bestrafen.

(2) Eine sexuelle Belästigung ist jedes unerwünschte, sexuell bestimmte Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts gehören, welches bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird. Zur sexuellen Belästigung zählt ebenso, wer sich öffentlich entblößt oder auszieht, ohne dass ein Zwang durch Leib und Leben besteht.

Sicherheitsbereiche

(1) Bei unbefugtem Betreten eines staatlichen Sicherheitsbereiches muss mit sofortigem Schusswaffengebrauch gerechnet werden. Wer unerlaubt einen solchen Sicherheitsbereich betritt, wird mit einer Geldstrafe von 2.000 bis 4.000 Dollar sowie bis zu 15 HE bestraft.

(2) Zu den in Absatz 1 genannten Sicherheitsbereichen gehören:

  • Die Fort Zancudo Air Base

  • Das Staatsgefängnis inklusive dem Parkplatz und dem äußersten asphaltierten Kreis rund um das Gelände

  • Der nicht als zivil markierte Bereich des Justizgebäudes

  • Alle Bereiche, die das FIB, SCPD, der USMS, die Streitkräfte der Vereinigten Staaten oder das DOJ zeitweilig oder dauerhaft als Sicherheitsbereich erklären.

(3) Der Staatlichen Ordnung obliegt es einen zeitlich begrenzten Platzverweis zu erteilen.

Geheimhaltungsgesetz

(1) Wer ein fremdes Geheimnis, wie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis oder zu persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis, offenbart, das ihm als

  • Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Beamter

  • Bankier oder Banker, die von der obersten Behörde anerkannt, anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist,

wird mit einer Freiheitsstrafe von 20 bis 30 Hafteinheiten und mit einer Geldstrafe von 20.000 bis 120.000 Dollar bestraft.

(2) Den in Abs. 1 genannten Berufsgruppen stehen Mitglieder bzw. Mitarbeiter der gleichen Berufsgruppe gleich.

(3) Den in Absatz 1 genannten Berufsgruppen unterliegen auch Gehilfen oder Praktikanten Geheimnis Vorschriften, jedoch dürfen Gehilfen oder Praktikanten nicht von Geheimnissen erfahren, welche vor oder nach der Ausübung einem Mitarbeiter anvertraut wurden.

Behinderung behördlicher Maßnahmen

Personen, die die amtlichen Tätigkeiten von Beamten staatlicher Fraktionen vorsätzlich stören, werden mit einer Geldstrafe von 2.000 bis 4.000 Dollar bestraft.

Gründung einer kriminellen Vereinigung

Wer eine kriminelle Vereinigung gründet und/oder eine kriminelle Organisation zum Zeitpunkt der Verhaftung führt/leitet, ist mit einer Freiheitsstrafe von 15 bis 30 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 2.000 bis 20.000 Dollar bestraft. Ebenso sind der Person, welche die Organisation gegründet hat, alle Straftaten anzurechnen, welche die Organisation verübt hat.

Handeln im Namen einer kriminellen Vereinigung

Wer als Mitglied einer kriminellen Vereinigung illegale Aktivitäten vollzieht, handelt im Namen der Vereinigung und wird somit mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 1.000 bis 4.000 Dollar bestraft.

Terrorismus

(1) Einen terroristischen Akt begeht, wer kriminelle Gewaltaktionen gegen Menschen oder Rechtssachen, mit denen politische, religiöse oder ideologische Ziele erreicht werden sollen, verübt. Ebenso als Terrorismus eingestuft wird, wer mit Vorsatz Richter und/oder Justizbeamte am Gerichtsgebäude oder auf Governmentgelände ermordet oder dies versucht. Ebenso sind Bombendrohungen und Angriffe auf staatliche Einrichtungen als Terrorismus zu sehen.

(2) Jegliche Organisation oder Personen welche mit Terroristen agieren, oder mit diesen kooperieren sind ebenso als Terroristen zu bestrafen.

(3) Wer einen terroristischen Akt begeht, wird mit einer Haftstrafe von 120 Hafteinheiten und einer Geldstrafe 50.000 bis 150.000 Dollar oder der Todesstrafe bestraft.

Bedrohung

Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Geldstrafe von 2.500 bis 10.000 Dollar und einer Haftzeit von 15 Hafteinheiten bestraft.

Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Hafteinheiten und mit Geldstrafe von 2.000 bis 4.200 Dollar bestraft. Ebenso steht unter Strafe, wer Kleidung, Dienstmarken oder andere Erkennungsmerkmale von Behörden trägt.

Geldwäsche

Wer Gelder, die aus einer rechtswidrigen Tat herrühren annimmt, weiterreicht, wäscht oder als Zahlungsmethode nutzt, wird mit einer Freiheitsstrafe von 10 bis 20 und einer Geldstrafe von 1.000 bis 15.000 Dollar bestraft.

Nichtbefolgung behördlicher Anordnungen

Wer eine behördliche Anordnung nicht befolgt, wird mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 2.500 Dollar bestraft.

Entziehung von behördlichen Maßnahmen

Wer sich

  • einer behördlichen Maßnahme durch Flucht entzieht, oder

  • fortwährend behördliche Anordnungen missachtet

wird mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 8.000 Dollar und einer Haftzeit von bis zu 15 HE bestraft.

Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer entsprechenden Maßnahme unterworfen wird, wird mit Geldstrafe von 2.000 bis 4.000 Dollar, sowie einer Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Hafteinheiten bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

(3) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, dass er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder dass eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

(4) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.

Behinderung der Justiz

Wer Handlungen unternimmt oder unterlässt und so bewusst die Justiz in der Ausübung ihres hoheitlichen Auftrags behindert, wird mit Geldstrafe von 5.000 bis 18.000 Dollar bestraft.

Missachtung des Gerichts

Wer die Anweisung eines Richters missachtet und/oder somit einen Gerichtsprozess oder andere gerichtliche Angelegenheiten stört, wird mit einem Ordnungsgeld oder einer Ordnungshaft bestraft, welche vom jeweiligen Richter verhängt werden kann.

Dokumentenfälschung

Wer Dokumente oder Unterschriften fälscht, macht sich strafbar und ist mit einer Haftstrafe von 15 Hafteinheiten und 25.000$ zu bestrafen.

Fahrerflucht

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  • zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

  • eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Hafteinheiten oder mit Geldstrafe bestraft.

Entziehung einer Festnahme

Wer sich einer Festnahme einer Exekutivbehörde entfernt und sich somit nicht selbstständig stellt, ohne Waffengewalt oder Widerstand zu leisten, wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 3.500$ bestraft.

Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von 20 HE und mit Geldstrafe von 25.000$ bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Verleumdung

(1) Wer über eine andere Person oder Institution wissentlich falsche Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, deren Ruf zu schädigen, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 HE und einer Geldstrafe von 25.000$ bestraft.

(2) Die Tat ist insbesondere dann strafbar, wenn sie öffentlich, in sozialen Netzwerken oder durch andere Massenmedien begangen wird.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Missbrauch von Notrufen

(1) Wer vorsätzlich einen Notruf an eine staatliche Behörde oder Organisation missbräuchlich absetzt oder wissentlich falsche Angaben macht, handelt ordnungswidrig.

(2) Der Missbrauch von Notrufen wird mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Dollar geahndet.

(3) Im Wiederholungsfall kann zusätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Hafteinheiten verhängt werden.

(4) Als Missbrauch gilt insbesondere das Vortäuschen eines Notfalls, die Behinderung von Einsätzen sowie die mutwillige Störung des Dienstbetriebs durch unbegründete oder irreführende Mitteilungen.

Brandstiftung

Wer fremde (a) Gebäude oder Hütten, (b) Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen, (c) Warenlager oder -vorräte, (d) Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, (e) Wälder, Heiden oder Moore oder (f) land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 10 Hafteinheiten sowie mit einer Geldstrafe von mindestens $3.000 und maximal $10.000 bestraft.


United States Department of Justice A. Kato Andrew Kato United States Attorney General

01.02.2026

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